Zuschlag für Pheromonfallen bei Zuckerrüben
Teilnehmende an den ÖPUL-Maßnahmen UBB und Bio können für das Aufstellen von Pheromonfallen gegen den Rübenderbrüssler einen Zuschlag erhalten. Um den Zuschlag zu lukrieren, sind einige Vorgaben zu beachten.
Förderbedingungen für 150 Euro pro Hektar
- Teilnahme an "UBB" oder "Biologische Wirtschaftsweise".
- Mindestens 15 Fallen pro Hektar sind aufzustellen.
- Die Fallen sind auf aktuellen Zuckerrübenflächen und/oder auf Flächen vom Vorjahr - wo im MFA 2025 Zuckerrüben waren - aufzustellen. Man muss nicht auf allen Schlägen Fallen aufstellen, man kann auch nur mit einer Fläche teilnehmen.
- Der Aufstellungsort am Schlag ist frei wählbar. Die Fallen muss man nicht gleichmäßig verteilen. Man kann sie auch nur am Rand der Fläche aufstellen.
- Spätestens 14 Tage nach dem Anbau der Zuckerrüben sind die Fallen einzugraben, auf Vorjahresrübenflächen zum gleichen Zeitpunkt. Frühestens nach fünf Wochen darf man und spätestens vor der Ernte muss man die Fallen wieder entfernen.
- Die Fallen sind regelmäßig zu entleeren, in den ersten fünf Wochen mindestens zwei Mal. In der Praxis wird bei stärkerem Käferauftreten ein deutlich häufigeres Entleeren notwendig und sinnvoll sein.
- Schlagbezogene Aufzeichnungen sind zu führen und aufzubewahren. Aufzuzeichnen sind: Anzahl der Fallen, Datum des Aufstellens, Datum der Entleerung und Kontrolle sowie Datum der Entfernung der Fallen. Ein Leerformular der AMA steht online unter ama.at in der Rubrik "fachliche Informationen" unter dem Reiter "ÖPUL" im Menü "Aufzeichnungsvorlagen" zur Verfügung. Man kann aber auch eigene Aufzeichnungs-Versionen verwenden.
- Belege über den Bezug der Pheromone sind am Betrieb aufzubewahren. Sie stehen nach dem Kauf im RIS der Agrana zur Verfügung. Die Fallen sind bis zum Ende der Vegetationsperiode aufzubewahren und im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle dem Prüforgan zu zeigen.
- Bei Umbruch der Zuckerrübenfläche und Nachbau einer anderen Kultur wird der Zuschlag trotzdem gewährt - sofern man oben genannte Bedingungen einhält.
Schläge im Mehrfachantrag 2026 bis 15.4.2026 mit Code "PRZ" kennzeichnen
Die Flächen, auf denen man die Pheromonfallen aufstellt, sind bis 15. April im Mehrfachantrag lagegenau mit dem Code "PRZ" zu kennzeichnen, um den Zuschlag zu erhalten. Dazu einige Tipps:
- So viele Fallen eingraben, damit man den gesamten Zuckerrüben- oder Vorjahreszuckerrübenschlag mit PZR codieren kann. 15 Fallen je Hektar aufstellen.
- Bei weniger als 15 Fallen pro Hektar ist eine Schlagteilung erforderlich. Daher ist es besonders wichtig, gut vorbereitet zur MFA-Abgabe zu kommen. Es ist also notwendig, zu wissen, wie viele Fallen wo eingegraben werden.
- Von einer Schlagteilung wegen wenigen Kübeln wird abgeraten. Hier übersteigt der Aufwand der Digitalisierung die Zuschlagshöhe.
Kontrolle nach dem Eingraben
Die Beantragung erfolgt zum überwiegenden Teil vor dem tatsächlichen Aufstellen der Fallen. Daher ist nach dem Eingraben der Fallen eine Eigenkontrolle der MFA-Beantragung wichtig und im Bedarfsfall eine Korrektur umgehend durchzuführen.
Wird aufgrund zu großer Schäden durch den Rübenderbrüssler die Zuckerrübenfläche umgebrochen und eine andere Kultur - zum Beispiel Mais - angebaut, ist eine Korrektur der Ackerkultur im Mehrfachantrag erforderlich. Der Code "PZR" darf belassen werden, wenn man alle Förderbedingungen für den Zuschlag erfüllt und die Korrektur erst nach dem 15. April durchführt.
Aufgepasst
Verstöße gegen die Auflagen des Zuschlags "Pheromonfallen bei Zuckerrüben" (PZR) führen zu Kürzungen der gesamten UBB- oder Bio-Prämie inklusive aller Zuschläge im Rahmen dieser Maßnahmen.