Neuerungen bei den Aufzeichnungen von Pflanzenschutzanwendungen
Die Hintergründe
Seit 1. Jänner 2026 gelten neue, erweiterte Vorgaben zur Aufzeichnung von Pflanzenschutzmittelanwendungen für alle beruflichen Verwender:innen, also auch für Landwirtinnen und Landwirte sowie für Forstwirtinnen und Forstwirte. Grundlage ist die EU‑Durchführungsverordnung 2023/564.
Fristen für die Dokumentation
Die Aufzeichnungen müssen unverzüglich, also innerhalb von drei Tagen, und ab 2027 in elektronischer Form gemacht werden.
Ein weiterer Ausblick: Bis spätestens 31. Jänner 2028 müssen die Aufzeichnung des Jahres 2027 elektronisch vorliegen. Ab 2030, mit dem Auslaufen der Übergangsfrist, muss die Dokumentation über die ausgebrachten Pflanzenschutzmittel binnen 30 Tagen elektronisch gespeichert sein.
Genaue Angaben zu Flächen
Außerdem sind die Flächen geolokalisiert aufzuzeichnen. Bei Flächen, welche im Invekos-GIS digitalisiert sind, reicht die Angabe der Feldstücks- und Schlagnummer laut Mehrfachantrag aus.
Flächen, die zum Anwendungszeitpunkt noch nicht digitalisiert sind, aber im nächsten MFA-Antrag enthalten sein werden, können mit dem zukünftigen Feldstücksnamen beziehungsweise der Feldstücksnummer aufgezeichnet werden.
Bei Flächen, wie zum Beispiel Forstflächen, die nicht im Mehrfachantrag beantragt werden, sind die Grundstücksnummer und die Nummer der Katastralgemeinde zu dokumentieren. Eine eindeutige Beschreibung oder Bezeichnung ist bei geschlossenen Räumen, wie Getreidelagern, Erdäpfellagern oder nicht digitalisierten Glashäusern notwendig, wie zum Beispiel Silo 1 oder Glashaus 2.
Hilfsmittel zur elektronischen Aufzeichnung
Um die Aufzeichnungen in elektronische Form zu bringen, ist es empfehlenswert, ein Aufzeichnungsprogramm eines österreichischen Agrarsoftwareherstellers zu nutzen. Beispiele sind LBG-Agrar, ÖDüPlan Plus, Agrarcommander oder Farmdok.
Diese kostenpflichtigen Programme führen auch Plausibilitätsprüfungen durch, um etwaige Fehler aufzuzeigen.
Die Landwirtschaftskammern stellen mit dem LK-Pflanzenschutz-Tool und dem LK-Düngerechner mit überarbeitetem Pflanzenschutz-Aufzeichnungsblatt kostenlose Aufzeichnungsvorlagen zur Verfügung. Hierbei ist zu beachten, dass diese Excel-Programme keine Prüfung hinsichtlich Aufzeichnungs- und Anwendungsfehlern durchführen.
Diese kostenpflichtigen Programme führen auch Plausibilitätsprüfungen durch, um etwaige Fehler aufzuzeigen.
Die Landwirtschaftskammern stellen mit dem LK-Pflanzenschutz-Tool und dem LK-Düngerechner mit überarbeitetem Pflanzenschutz-Aufzeichnungsblatt kostenlose Aufzeichnungsvorlagen zur Verfügung. Hierbei ist zu beachten, dass diese Excel-Programme keine Prüfung hinsichtlich Aufzeichnungs- und Anwendungsfehlern durchführen.
Was hat sich geändert
Zusätzlich zu den bisherigen Pflichtangaben – wie Name des verwendeten Pflanzenschutzmittels, Datum, Kultur, Fläche und Aufwandmenge – müssen nun folgende Punkte grundsätzlich dokumentiert werden:
- Pflanzenschutzmittelregisternummer des verwendeten Pflanzenschutzmittels
- EPPO-Code der Kultur
- BBCH-Entwicklungsstadium der Kultur, wenn dieses relevant ist
- Uhrzeit der Anwendung, sofern erforderlich aufgrund von Einschränkungen