Neue Regeln erleichtern Umsetzung der Entwaldungsverordnung
Umsetzung verschoben: Mehr Zeit für Betriebe
Für die heimische Land- und Forstwirtschaft, aber auch für Behörden und Händler, ist die Fristverlängerung ein wichtiger Schritt.
Die Umsetzung der EUDR wurde für alle Betriebe um ein Jahr auf den 30. Dezember 2026 verschoben.
Für kleinere Betriebe tritt die Verordnung erst Mitte 2027 in Kraft.
Die zusätzliche Zeit ermöglicht eine praxisnahe Vorbereitung und Umsetzung der neuen Regeln.
Einmalige Erklärung statt enormen Meldeaufwand
Der wichtigste Fortschritt für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ist der „one-off“-
Ansatz. Das heißt, dass eine einmalig unterzeichnete, vereinfachte Erklärung (sog.
„Sorgfaltserklärung“) künftig ausreichen wird und somit laufende (jährliche) Meldepflichten
ersetzt. Zudem werden statt exakten Geo-Daten in Zukunft die postalischen Adressen
verwendet. In Österreich wird für diese Meldung eine einfach Onlineeingabe möglich sein.
Datenweitergabe deutlich reduziert
Auch die Weitergabe von Informationen entlang der Lieferkette wird einfacher:
Die Sorgfaltserklärung muss künftig nur noch an den direkten Aufkäufer der Produkte (z. B. Holz, Rinder, Soja) übermittelt werden.
Eine unnötige Weitergabe von Daten durch die gesamte Lieferkette entfällt.
Weiterarbeit für praxisnahe Lösungen
Trotz der erzielten Verbesserungen bleibt die Detailausarbeitung entscheidend. Die EU-Kommission ist beauftragt, die Vereinfachungen zu überprüfen und bis 30. April 2026 einen Bericht vorzulegen.
Die Landwirtschaftskammer NÖ wird den weiteren Prozess aktiv begleiten und sich für eine praxisnahe, faire und langfristig funktionierende Regelung einsetzen.