Freiwillige Schulungen zur Inhalationsnarkose starten
Für Biobetriebe und Betriebe, die am freiwilligen AMA-Modul "Mehr Tierwohl Sehr Gut (TW 100)" teilnehmen, stellt die Inhalationsnarkose eine weitere Möglichkeit der Betäubung bei der Ferkelkastration dar. Dabei werden die Tiere vor dem Eingriff mit dem Narkosegas Isofluran betäubt. Zusätzlich muss den Ferkeln rechtzeitig vor der Kastration ein Schmerzmittel verabreicht werden, das auch postoperativ wirkt. Ohne entsprechenden Sachkundenachweis müssen die Betriebe jedoch für die Betäubung eine Tierärztin bzw. einen Tierarzt hinzuziehen.
Ausbildung mit Theorie und Praxis
Jetzt werden erstmals Kurse angeboten, mit denen die Sauenhalter die Befugnis erhalten, die Isofluranbetäubung als "sachkundige Hilfsperson" des Betreuungstierarztes mit speziell zugelassenen Narkosegeräten selbstständig durchzuführen. So gewinnen sie mehr Flexibilität in der Arbeitseinteilung, da keine Terminabstimmung mit dem Betreuungstierarzt mehr notwendig ist. Geregelt ist der Sachkundenachweis in der Verordnung "Anwendung der Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration", die seit 1. Jänner 2024 in Kraft ist.
Bei der Ausbildung ist ein theoretischer Teil im Ausmaß von mindestens 15 Stunden und ein praktischer Teil im Ausmaß von mindestens vier Stunden zu absolvieren. Dabei werden sowohl die rechtlichen Grundlagen (Tierschutzgesetz, 1. Tierhaltungsverordnung, Arzneimittelrecht) als auch ein umfassendes fachliches Themenspektrum behandelt. Dazu zählen u. a. Anatomie, Physiologie, Grundlagen der Schmerzausschaltung, Durchführung der Kastration sowie Aspekte der Anwendersicherheit.
Für den Abschluss des theoretischen Teils ist eine Prüfung über die vermittelten Inhalte in Form eines schriftlichen Multiple-Choice-Tests abzulegen. Ist dieser bestanden, folgt der praktische Teil der Ausbildung. Dieser findet am eigenen Betrieb mit dem dort vorhandenen Narkosegerätstatt und wird in einem gemeinsamen Termin mit dem betreuenden TGD-Tierarzt sowie einen Vertreter des Geräteherstellers durchgeführt. Für einen Sachkundenachweis müssen die Bäuerinnen und Bauern über 18 Jahre alt sein.
Bei der Ausbildung ist ein theoretischer Teil im Ausmaß von mindestens 15 Stunden und ein praktischer Teil im Ausmaß von mindestens vier Stunden zu absolvieren. Dabei werden sowohl die rechtlichen Grundlagen (Tierschutzgesetz, 1. Tierhaltungsverordnung, Arzneimittelrecht) als auch ein umfassendes fachliches Themenspektrum behandelt. Dazu zählen u. a. Anatomie, Physiologie, Grundlagen der Schmerzausschaltung, Durchführung der Kastration sowie Aspekte der Anwendersicherheit.
Für den Abschluss des theoretischen Teils ist eine Prüfung über die vermittelten Inhalte in Form eines schriftlichen Multiple-Choice-Tests abzulegen. Ist dieser bestanden, folgt der praktische Teil der Ausbildung. Dieser findet am eigenen Betrieb mit dem dort vorhandenen Narkosegerätstatt und wird in einem gemeinsamen Termin mit dem betreuenden TGD-Tierarzt sowie einen Vertreter des Geräteherstellers durchgeführt. Für einen Sachkundenachweis müssen die Bäuerinnen und Bauern über 18 Jahre alt sein.
Die Lehrgänge werden vom LFI organisiert und in Niederösterreich, der Steiermark und in Oberösterreich angeboten. An den Terminen können auch Interessierte aus den anderen Bundesländern teilnehmen.
Niederösterreich:
Mi, 12. November und Do, 20. November (9 bis 17 Uhr in der LK NÖ, St. Pölten)
Anmeldung unter: https://noe.lfi.at/anwendung-der-inhalationsnarkose-bei-der-ferkelkastration-durch-eine-sachkundige-hilfsperson+2500+2896344+++2891149
Steiermark:
Mi, 26. November und Fr, 5. Dezember (9 bis 17 Uhr im Steiermarkhof in Graz)
Anmeldung unter: https://stmk.lfi.at/anwendung-der-inhalationsnarkose-bei-der-ferkelkastration-durch-eine-sachkundige-hilfsperson-theoretische-schulung+2500+2896308+++2891156
Oberösterreich:
voraussichtlich im Herbst 2026
Niederösterreich:
Mi, 12. November und Do, 20. November (9 bis 17 Uhr in der LK NÖ, St. Pölten)
Anmeldung unter: https://noe.lfi.at/anwendung-der-inhalationsnarkose-bei-der-ferkelkastration-durch-eine-sachkundige-hilfsperson+2500+2896344+++2891149
Steiermark:
Mi, 26. November und Fr, 5. Dezember (9 bis 17 Uhr im Steiermarkhof in Graz)
Anmeldung unter: https://stmk.lfi.at/anwendung-der-inhalationsnarkose-bei-der-ferkelkastration-durch-eine-sachkundige-hilfsperson-theoretische-schulung+2500+2896308+++2891156
Oberösterreich:
voraussichtlich im Herbst 2026