Beantragungsfrist 2025 endet für bodennahes Ausbringen & Separieren
Betriebe, die heuer an der Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ teilnehmen, können noch bis einschließlich den 30. November 2025 mittels einer Korrektur zum Mehrfachantrag 2025 bodennah ausgebrachte oder separierte Mengen prämienfähig nachbeantragen, ändern oder richtigstellen.
										Was passiert nach der Frist?
Nach dieser Frist kann nur mehr eine Reduktion beantragter Mengen berücksichtigt werden. Daher sollte man bereits im MFA 2025 beantragte Mengen rasch überprüfen.
Die im Kalenderjahr 2025
										Die im Kalenderjahr 2025
- im erlaubten Zeitraum bodennah ausgebrachten Mengen an Gülle, Jauche oder Biogasgülle und
- die von 1. Jänner bis 31. Dezember 2025 separierten Rindergüllemengen
- online unter eAMA.at,
- neu in der AMA MFA Fotos App oder
- mit Hilfe Ihrer BBK
Geplante Güllemengen mitbeantragen
Auch die im Dezember 2025 geplanten noch zu separierenden Rindergüllemengen muss man bis spätestens 30. November 2025 mitbeantragen. Wenn man nicht abschätzen kann, wie viel Rindergülle man im Dezember 2025 noch separieren wird, wird empfohlen, diese Menge erst 2026 zu separieren und somit im Mehrfachantrag 2025 nicht mehr zu beantragen. Gülle, die man ab Jänner 2026 separiert, ist im Mehrfachantrag 2026 zu beantragen.
Wird im Förderjahr 2025 keine Menge für das bodennahe Ausbringen oder für die Gülleseparierung beantragt, erlischt der Vertrag für diese Maßnahme. Es ist ein neuer fristgerechter Maßnahmenantrag bis spätestens 31. Dezember 2025 im Mehrfachantrag 2026 erforderlich, wenn der Betrieb im Folgejahr 2026 an der Maßnahme teilnehmen möchte. Dazu ist zeitgerecht ein Termin mit der Bezirksbauernkammer zu vereinbaren, wenn man Hilfe beim Beantragen der ÖPUL-Maßnahme benötigt.
										Wird im Förderjahr 2025 keine Menge für das bodennahe Ausbringen oder für die Gülleseparierung beantragt, erlischt der Vertrag für diese Maßnahme. Es ist ein neuer fristgerechter Maßnahmenantrag bis spätestens 31. Dezember 2025 im Mehrfachantrag 2026 erforderlich, wenn der Betrieb im Folgejahr 2026 an der Maßnahme teilnehmen möchte. Dazu ist zeitgerecht ein Termin mit der Bezirksbauernkammer zu vereinbaren, wenn man Hilfe beim Beantragen der ÖPUL-Maßnahme benötigt.
Aufgepasst
Den Mehrfachantrag 2026 kann man bereits ab November 2025 einreichen. Daher muss man darauf achten, die heuer bodennah ausgebrachten oder separierten Mengen im richtigen Antrag zu beantragen.
										Tipp
Summieren Sie die bodennah ausgebrachten Mengen flüssiger Wirtschaftsdünger im Kalenderjahr 2025 von Ihren Schlagaufzeichnungen:
										- Welcher flüssige Wirtschaftsdünger, wie zum Beispiel Rinderjauche oder Schweinegülle,
- wurde zu welchem Datum,
- in welcher Menge in Kubikmetern,
- auf welchem Feldstück/Schlag,
- mit welcher Technik – Schleppschlauch, Schleppschuh oder Injektion – bodennah ausgebracht.
AMA MFA Fotos App sorgt für leichtere Handhabung
In der AMA-App können voraussichtlich noch ab Oktober 2025, nach einem Update, auch die m³-Werte für die bodennahe Gülleausbringung oder Separierung eingetragen bzw. korrigiert werden. Die AMA-App entwickelt sich laufend weiter – nutzen Sie das Serviceangebot. Hier geht´s zu den Details.
										 
