AMA-Auszahlung im Dezember 2025
Zur Auszahlung gelangen:
Direktzahlung zu 100 % (ausgenommen Betriebe mit offener Vor-Ort-Kontrolle)
Basiszahlung inklusive Umverteilung, Junglandwirte Top-Up
ÖPUL- und AZ – Prämie – 75% Teilzahlung an alle Betriebe (ausgenommen Zwischenfruchtbegrünung Sommer/Herbst 2025 – Auszahlung voraussichtlich im Juni 2026 nach Ende der Begrünungszeiträume)
(25 % Restzahlung voraussichtlich im Juni 2026)
„Paket Wettbewerbsfähigkeit“
Rückvergütung CO2-Bepreisung 2025
temporäre Agrardieselvergütung 2025 (Anweisung durch Zollamt)
Direktzahlung zu 100 % (ausgenommen Betriebe mit offener Vor-Ort-Kontrolle)
Basiszahlung inklusive Umverteilung, Junglandwirte Top-Up
ÖPUL- und AZ – Prämie – 75% Teilzahlung an alle Betriebe (ausgenommen Zwischenfruchtbegrünung Sommer/Herbst 2025 – Auszahlung voraussichtlich im Juni 2026 nach Ende der Begrünungszeiträume)
(25 % Restzahlung voraussichtlich im Juni 2026)
„Paket Wettbewerbsfähigkeit“
Rückvergütung CO2-Bepreisung 2025
temporäre Agrardieselvergütung 2025 (Anweisung durch Zollamt)
Mitteilungen und Bescheide:
Die entsprechenden Bescheide und Mitteilungen werden voraussichtlich ab 15. Jänner 2026 zugestellt. Überprüfen Sie die Berechnungsergebnisse auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Die Rechtsmittelfrist gegen den Direktzahlungsbescheid bzw. die ÖPUL- und AZ-Mitteilungen beträgt vier Wochen ab der Zustellung. Die Einbringung eines Rechtsmittels ist online über eAMA möglich und kann entweder selbsttätig oder im Wege der Bezirksbauernkammer erfolgen. Sollten Sie die Hilfestellung der Bezirksbauernkammer für Beschwerden/Einsprüche in Anspruch nehmen wollen oder Beratungsbedarf hinsichtlich korrekter Auszahlung haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
BBK Hollabrunn: Ing. Hermann Dommaier-Bachl, Tel. 05 0259 40621
BBK Korneuburg: Ing. Werner Keider, Tel. 05 0259 40801
Die entsprechenden Bescheide und Mitteilungen werden voraussichtlich ab 15. Jänner 2026 zugestellt. Überprüfen Sie die Berechnungsergebnisse auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Die Rechtsmittelfrist gegen den Direktzahlungsbescheid bzw. die ÖPUL- und AZ-Mitteilungen beträgt vier Wochen ab der Zustellung. Die Einbringung eines Rechtsmittels ist online über eAMA möglich und kann entweder selbsttätig oder im Wege der Bezirksbauernkammer erfolgen. Sollten Sie die Hilfestellung der Bezirksbauernkammer für Beschwerden/Einsprüche in Anspruch nehmen wollen oder Beratungsbedarf hinsichtlich korrekter Auszahlung haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
BBK Hollabrunn: Ing. Hermann Dommaier-Bachl, Tel. 05 0259 40621
BBK Korneuburg: Ing. Werner Keider, Tel. 05 0259 40801