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Mehrfachantrag 2026

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16.12.2025 | von BBK Gmünd und Zwettl

Der MFA 2026 muss bis 15. April 2026 eingereicht werden

DSCN0944.jpg © Kropfreiter_BBK Zwettl

Einstieg in ÖPUL-Maßnahmen

Ein Einstieg in ÖPUL-Maßnahmen und optionale Zuschläge muss bis 31. Dezember 2025 eingereicht werden. Soll dies über die BBK Gmünd bzw. Zwettl abgewickelt werden, dann ist das bis 30. Dezember 2025 möglich.

Eine Terminvereinbarung ist unbedingt notwendig:
BBK Gmünd, T 05 0259-40500 oder BBK Zwettl, T 05 0259-42100.

 
Jene Betriebe, die den MFA 2026 selbständig über eAMA einreichen, ist die Neuanmeldung von ÖPUL-Maßnahmen bis 31. Dezember 2025 möglich.
  • Einstieg in einjährige ÖPUL-Maßnahmen -  Fallfrist 31.12.2025 (inkl. Fertigstellung MFA)
  • Einstieg in optionale Zuschläge - Fallfrist 31.12.2025 (inkl. Fertigstellung MFA)
  • Umstieg in höherwertige ÖPUL-Maßnahmen - Fallfrist 31.12.2025 (inkl. Fertigstellung MFA)
  • Änderungs- und Vorbereitungsdigitalisierungen

Organisatorisches

Organisatorisches
Für den MFA 2026 werden keine Formulare (Feldstücksliste, Tierliste, Stammdaten, …) zugesandt. Zur Vorbereitung kann eine Kopie bzw. ein Ausdruck aus dem eArchiv des MFA 2025 verwendet werden. Empfehlenswert ist eine leere Feldstücksliste des MFA 2026, welche selbsttätig im eAMA ausgedruckt werden kann (siehe eigener Artikel „Vorbereitung der Feldstücksliste“).
 
Der MFA 2026 muss bis 15. April 2026 (ohne Nachreichfrist) eingereicht werden. Dies kann ausschließlich im Wege von eAMA durchgeführt werden.
 
Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
  • Selbsttätig über www.eama.at. Dabei kann der Antragsteller alle Flächenänderungen, Schlag-und LSE-Digitalisierungen durchführen und den MFA 2026 fertigstellen. (ID Austria ist zum Senden des Antrages notwendig).
  • Im Wege der BBK auf Basis einer vollständig ausgefüllten Feldstücksliste und falls notwendig in Hofkarten eingezeichnete, geänderte Feldstücks- und/oder Schlaggrenzen mit genauer Meterangabe. Die BBK Gmünd und Zwettl bieten Ihnen als Dienstleister gerne Unterstützung bei der Antragfertigstellung an.
  • Alle Antragsteller, die den MFA 2025 im Wege der Bezirksbauernkammer abgewickelt haben, erhalten per Post ihren persönlichen Abgabetermin Ende Jänner/Anfang Februar zugesandt.
  • Jene Betriebe, welche bereits den MFA 2026 eingereicht und im Frühjahr keinen Änderungsbedarf mehr haben, bekommen keinen Termin mehr zugesandt und haben auch keinen Handlungsbedarf. Sollten sich jedoch Korrekturen ergeben, bitten wir Sie um telefonische Terminvereinbarung.
  • Jene Betriebe, die den MFA 2026 selbständig über eAMA machen möchten oder gar keinen MFA mehr abgeben, mögen uns dies ehest möglich mitteilen.
  • Jene Betriebe, die den MFA 2025 selbsttätig gestellt haben, den MFA 2026 jedoch wieder über die BBK abwickeln wollen, mögen umgehend bei uns einen Termin vereinbaren.
 
Terminvereinbarung: BBK Gmünd, T 05 0259-40500 bzw. BBK Zwettl, T 05 0259-42100
 
Eine Antragsabgabe ohne vereinbarten Termin ist aufgrund des Zeitbedarfs nicht möglich. Es wird dringend ersucht, den zugeteilten Termin einzuhalten, um eine reibungslose Antragsabgabe und eine qualitativ hochwertige Bearbeitung Ihrer Anträge zu ermöglichen. Aus zeitlichen und personellen Gründen ist es leider nur in wenigen Fällen möglich, Terminverschiebungen durchzuführen.
Wie schon in den vergangenen Jahren besteht Kostenpflicht, wenn Sie Ihren Termin unentschuldigt nicht wahrnehmen. Ab 13. April ist die Entgegennahme jedenfalls kostenpflichtig.
 

Notwendige Unterlagen ausfüllen bzw. mitnehmen:

  • Vollständig ausgefüllte Feldstücksliste mit allen Feldstücken, welche zum Bewirtschaftungs-  stichtag 1. April bewirtschaftet werden (Ausdruck dafür siehe Artikel „Vorbereitung der Feldstücksliste, Seite 7), Eintragung aller Nutzungen, Kulturen, DIV-Flächen, Begrünungsvarianten, NAT-/ und EBW- Flächen, PSMBIO bei BIO und EEB, SLK, etc..
  • Lagegenau eingezeichnete Schläge (mit Längenangaben in Metern) in der Hofkarte bzw. auf einer Skizze und „DIGI“ in der Feldstücksliste eintragen.
  • Flächenzugänge in der Feldstücksliste eintragen (mit Betriebs- und Feldstücksnummer vom Vorbewirtschafter).
  • Prüfbericht einer Vor-Ort-Kontrolle
  • MFA 2025
  •  Tierliste (Kopie MFA 2025 oder Notizen auf Zettel mit der Tieranzahl mit Stichtag 1.4.)
  •  Formular „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“
  • Fotos, Rodungsbewilligungen, falls für einen Referenzänderungsantrag notwendig.
  • Projektbestätigungen für Naturschutzmaßnahme und Ergebnisorientierte Bewirtschaftung.
  • Bei Hanfanbau: Saatgutrechnungen und Saatgutetiketten (ACHTUNG: Es ist eine Mindestaussaatmenge von 20kg/ha erforderlich!).
  • Neue unterschriebene Vollmachten, wenn noch nicht vorhanden.
  • Für Junglandwirte - Top Up (bei erstmaliger Beantragung):
  • Ausbildungsnachweise: Facharbeiterbrief, Meisterbrief, Maturazeugnis (alle Seiten), Schulbesuchsbestätigung - wenn noch in Ausbildung.
  • SVS-Versicherungsbestätigung
  • Gesellschafterverträge bei Personengemeinschaften oder bei juristischen Personen (bei Änderungen - neue Verträge notwendig).
  • Ohrmarkennummern zur Abmeldung nicht förderfähiger Rinder bei Tierwohl - Stallhaltung und Tierwohl - Weide.
  • Ohrmarkennummern, Geschlecht und Geburtsdatum bei Schafen und Ziegen bei Tierwohl - Weide.
  • Zugangsdaten (Passwort) für die ID Austria (= bisherige Handysignatur) wenn vorhanden.
  • eAMA PIN-Code

AMA - Bewirtschafterwechsel

Soll ein Bewirtschafterwechsel (Änderung der Betriebsführung) noch vor Abgabe des Mehrfachantrages erfolgen, so muss dieser unverzüglich durchgeführt werden. Die Online-Antragstellung setzt korrekte Stammdaten voraus.

Das BWW-Formular wird elektronisch erstellt und muss vom bisherigen und vom neuen Bewirtschafter persönlich unterschrieben werden. Erst nach Einarbeitung durch die AMA ist eine Antragstellung möglich, andernfalls kann keine fristgerechte Abgabe des Mehrfachantrages stattfinden.

Terminvereinbarungen ab sofort möglich:
BBK Gmünd: Christine Paukner, T 05 0249-40591
BBK Zwettl: Manfred Lukas, T 05 0259-42191 oder Simone Holzweber, T 05 0259-42193
 

Feldstücks- und Schlagdigitalisierungen

Im MFA 2026 müssen all jene Flächen beantragt werden, welche mit Stichtag 1. April 2026 bewirtschaftet werden. Bei Flächenänderungen gegenüber dem MFA 2025 können die Digitalisierungen im Zuge des Mehrfachantrages bis 15. April 2026 durchgeführt werden.
 
Änderungsdigitalisierungen in größerem Ausmaß (ab 15 Schlägen oder nach Vor-Ort-Kontrollen à Prüfbericht mitnehmen) in Vorbereitung für den Mehrfachantrag 2026 sind nach Terminvereinbarung in der BBK möglich: BBK Gmünd, T 05 0259-40591; BBK Zwettl, T 05 0259-42100.
 
Nach durchgeführter Digitalisierung bekommen Sie einen Ausdruck der aktuellen Feldstücksliste als Vorbereitungsunterlage zur Antragsabgabe für den MFA 2026.
 

Vorbereitung der Feldstücksliste

Seitens der AMA werden keine Formulare für den Mehrfachantrag 2026 zugesandt.

Zur Vorbereitung der Antragsabgabe in der BBK schlagen wir folgende Möglichkeiten vor:
  • Kopie oder Ausdruck der Feldstücksliste des MFA 2025 aus dem eAMA.
       - Schlagnutzungen/Codierungen ändern bzw. eintragen.
  • Ausdruck leere Feldstücksliste 2026
       - Ab 1.11. möglich - Aufruf im eAMA unter „Flächen“ - „INVEKOS GIS“
 

Referenzänderungsanträge

Gibt es bei der Beantragung des MFA eine Änderung der Referenzfläche (= Heimgut- oder LSE-Referenz), so muss ein Referenzänderungsantrag inkl. allfälliger notwendiger Unterlagen bis spätestens 15. April gestellt werden.

Sieht der derzeitige Naturstand anders als am aktuellen Luftbild aus, so sind für die Änderung der Referenz Belege notwendig. Dies können sein: z.B. Fotos aus der Natur, Genehmigung für LSE-Entfernung, Rodungsbewilligung. Diese Nachweise sind zur Antragstellung mitzubringen.
 
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