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Hofübergabe: Wie findet man weichende Erben angemessen ab?

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28.10.2025 | von Ing. Markus Böhm

Auch nach der Übergabe soll der land- und forstwirtschaftliche Betrieb lebensfähig sein. Welche rechtliche Richtschnur dafür das Anerbengesetz für Übergeber, Hofnachfolger und weichende Erben vorgibt, erfahren Sie hier.

Notariatsakt.jpg © Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Der Notar beglaubigt die Hofübergabe. © Landwirtschaftskammer Oberösterreich

Erbhof ist Voraussetzung

Das Anerbengesetz soll verhindern, dass im Erbfall eine Realteilung oder überhöhte Abfindungsansprüche den Betrieb zerschlagen. Damit das Anerbengesetz greifen kann, muss ein Erbhof vorliegen. Als solcher gilt ein mit einer Hofstelle versehener land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb. Dieser muss sich im Eigentum einer natürlichen Person, eines Ehepaares oder eines Elternteiles gemeinsam mit einem Kind befinden. Darüber hinaus muss eine bestimmte Ertragsfähigkeit gegeben sein.

Diese muss mindestens zur ortsüblichen, angemessenen Erhaltung einer erwachsenen Person ausreichen, darf jedoch zugleich das Vierzigfache dieses Durchschnittsertrages nicht überschreiten. Unter diesen Bedingungen können auch reine Forstbetriebe den Status eines Erbhofes erlangen. Liegen die Kriterien vor, so tritt die Sondererbfolge des Anerbengesetzes an die Stelle der allgemeinen Bestimmungen des bürgerlichen Erbrechtes.

Erbfolge nach dem Anerbengesetz

Die gesetzliche Erbfolge nach dem Anerbengesetz sieht vor, dass der Betrieb zur Gänze auf einen Anerben übergeht. Dieser Grundsatz sichert die wirtschaftliche Einheit und verhindert, dass landwirtschaftliche Betriebe durch Miteigentum oder Realteilung in ihrer Substanz gefährdet werden. Die Abfindungsansprüche sollen demnach mit monetären Mitteln abgegolten werden.

Abfindung basiert auf Ertragswert des Hofes

Deren Höhe ist nicht nach dem Verkehrswert, sondern bei Vorliegen eines Erbhofes nach dem Ertragswert zu bemessen. Dieser orientiert sich an der nachhaltigen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betriebes und nicht an den am Immobilienmarkt erzielbaren Preisen. Damit wird gewährleistet, dass der Anerbe die Abfindungsansprüche der weichenden Erben aus den laufenden Erträgen des Betriebes bedienen kann, ohne gezwungen zu sein, Teile des Hofes zu veräußern. Der Ertragswert kann mit verschiedenen Methoden ermittelt werden.

Übernahmepreis knüpft an die Ertragskraft an

Auf Basis des Ertragswertes wird der Übernahmepreis festgelegt, zu dem der Hof im Rahmen der Erbfolge auf den Anerben übergeht. Dieser Übernahmepreis liegt in der Regel erheblich unter dem am freien Markt erzielbaren Verkehrswert, da er ausschließlich an die Ertragskraft des Betriebes anknüpft. Für die weichenden Erben bedeutet dies, dass die nach dem Anerbengesetz vorgesehenen Abfindungen geringer ausfallen als es der Verkehrswert vermuten ließe. Für die landwirtschaftliche Struktur ist diese rechtlich gesicherte Regelung ein wesentliches Instrument zur Wahrung der Hofkontinuität und der nachhaltigen Bewirtschaftung.
Hofübergabe.jpg © stock.adobe.com
Das Anerbengesetz gewährleistet, dass der landwirtschaftliche Familienbetrieb als Einheit über Generationen hinweg erhalten bleibt. © stock.adobe.com
Das Anerbengesetz schafft damit einen Ausgleich zwischen den Interessen der weichenden Erben auf eine angemessene Beteiligung am Nachlass und dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung lebensfähiger landwirtschaftlicher Betriebe. In der Praxis gewährleistet es, dass die Hofübernehmer nicht durch übermäßige Belastungen in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet werden und der landwirtschaftliche Familienbetrieb als Einheit über Generationen hinweg erhalten bleibt.
Grundsätzlich sind Erbansprüche erst beim Tode der Eltern zu befriedigen. Um erbrechtliche Streitigkeiten zu vermeiden, ist es von Vorteil, bereits bei der Betriebsübergabe die künftigen Ansprüche abzuschätzen und eine Einigung mit den weichenden Erben über die vorzeitige Auszahlung ihrer erbrechtlichen Ansprüche zu erzielen.

Erbhof feststellen: LK NÖ unterstützt

Die LK NÖ unterstützt Betriebsübergeber:innen sowie künftige Hofnachfolger:innen mit dem Beratungsangebot „Erbhoffeststellung“. Mit dieser Beratungsleistung kann man frühzeitig die rechtliche Einstufung des Betriebes und die finanziellen Rahmenbedingungen einer Hofübergabe einschätzen. Es wird geprüft, ob der Betrieb die Voraussetzungen eines Erbhofes im Sinne des Anerbengesetzes zum Zeitpunkt der Beratung erfüllen würde. Auf diese Weise lassen sich spätere erbrechtliche Streitigkeiten vermindern und die Hofkontinuität bleibt gesichert.

Es handelt sich um ein kostenpflichtiges Beratungsprodukt am Hof. Die Vor-Ort-Beratung gewährleistet, dass die individuellen betrieblichen Gegebenheiten unmittelbar berücksichtigt werden können. Damit bietet die LK NÖ eine Maßnahme, die Betrieben, die kurz vor einer Hofübernahme stehen, eine Orientierung geben soll, ob der Betrieb als Erbhof einzustufen ist. Ziel ist es dabei, Sicherheit und Klarheit zu schaffen und den Übergabeprozess zu erleichtern.

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  • Beratungsangebot "Erbhoffeststellung"
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