Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Karriere
  • Presse
  • Broschüren & Infomaterial
  • Kontakt
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Niederösterreich logo
LK Niederösterreich logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht, Steuer & Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Bauen, Energie & Technik
    • Direktvermarktung & Urlaub am Bauernhof
    • Biologische Produktion
    • Landwirtschaftliche Apps
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Niederösterreich
    • Niederösterreich
    • Sicherheit bei Aufzeichnungen
    • LK Wahl 2025
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Arbeitsprogramm 2025 - 2030
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Über die LK Niederösterreich
      • Gremien der Landwirtschaftskammer
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Vereine und Verbände
      • Kontakt
      • Anfahrtsplan
    • Karriere
      • Karriere
      • Karriere in der LK Niederösterreich
      • Offene Stellen
    • Agrarkommunikation
      • Agrarkommunikation
      • Gesellschaftsdialog
      • Presse
      • Mediensplitter
      • Die Landwirtschaft
      • Daten & Zahlen zur Land- und Forstwirtschaft
    • Broschüren und Infomaterial
      • Broschüren und Infomaterial
      • Serviceinformationen
    • Forschung für Feld und Hof
      • Forschung für Feld und Hof
      • Spannende Forschungsprojekte
      • Projekt Knoblauchanbau
      • Projekt Rübenanbau
      • Projekt Braugerstenanbau
      • Projekt Innovation Farm
      • Projekt Geo-Informations-Systeme
      • Projekt Boost für den Bioanbau
      • Projekt SoilSaveWeeding
      • Projekt Biodiverse Anbauverfahren
      • Projekt Kiras
      • Projekt Vermarktung der Zukunft
    • Fotogalerie
    • Wetter
    • Bezirksbauernkammer
      • Bezirksbauernkammer
      • Amstetten und Waidhofen/Ybbs
      • Baden, Bruck/Leitha – Schwechat und Mödling
      • Gmünd und Zwettl
      • Gänserndorf und Mistelbach
      • Hollabrunn und Korneuburg
      • Horn und Waidhofen/Thaya
      • Krems und Tullnerfeld
      • Lilienfeld und St. Pölten
      • Melk und Scheibbs
      • Neunkirchen und Wr. Neustadt
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Eier & Geflügel
    • Milch
    • Schafe | Lämmer | Ziegen
    • Wild
    • Getreide & Futtermittel
    • Erdäpfel
    • Gemüse | Obst | Wein
    • Holz
    • Indizes
    • Analyse
    • Download Marktberichte
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer(current)1
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer(current)2
    • Sozial- und Arbeitsrecht
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht, Steuer & Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Bauen, Energie & Technik
    • Direktvermarktung & Urlaub am Bauernhof
    • Biologische Produktion
    • Landwirtschaftliche Apps
  1. LK Niederösterreich
  2. Recht & Steuer
  3. Steuer

Die Steuererklärungen für 2025

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
26.01.2026 | von Mag. Sonja Reinl

Jeder Land- und Forstwirt, jede Land- und Forstwirtin sollte prüfen, ob er steuererklärungspflichtig ist und beim Finanzamt eine Abgabenerklärung einreichen muss.

Titelbild Die Steuererklärung 2025.jpg © LKÖ
© LKÖ
Land- und Forstwirt:innen haben eine Steuererklärung für das abgelaufene Jahr jedenfalls dann abzugeben, wenn sie vom Finanzamt aufgefordert werden (etwa durch Zusendung von Formularen) oder das Einkommen im Jahr 2025 mehr als 13.308 Euro betragen hat. Lohn-, Gehalts- oder Pensionsempfänger haben eine Einkommensteuererklärung zumindest dann abzugeben, wenn die anderen Einkünfte (z.B. Pacht, pauschalierte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Funktionärsentschädigungen) insgesamt mehr als 730 Euro betragen und das gesamte Einkommen 14.517 Euro überstiegen hat.

Die Steuererklärungen in Papierform sind - sofern Sie nicht durch einen Steuerberater vertreten sind - grundsätzlich bis längstens Ende April (30.4.) 2026 dem Finanzamt zu übermitteln. Bei elektronischer Übermittlung der Steuererklärungen über FinanzOnline verlängert sich diese Frist bis Ende Juni (30.6.) 2026. Dies gilt auch für einkommensteuerpflichtige Lohnempfänger (nichtselbständiger Nebenerwerb, Bauernpensionisten). In begründeten Einzelfällen sind Verlängerungsansuchen zur Abgabe der Steuererklärungen möglich.

Das BMF stellt diverse Ausfüllhilfen zur Verfügung:

  • E 2 - Ausfüllhilfe zur Einkommensteuererklärung (E 1) für 2025
  • E 6-Erl - Ausfüllhilfe zur Feststellungserklärung (E 6) 2025 und insbesondere der Beilage E 6c
  • U 1a - Ausfüllhilfe zur Umsatzsteuererklärung für 2025
Das Formular E 1c enthält ebenfalls umfassende Hinweise. Außerdem bietet das vom BMF erstellte Steuerbuch 2026 zusätzliche Informationen (siehe Download). Die genannten Dokumente sind auf der Homepage des BMF abrufbar.

Die Landwirtschaftskammern haben zur Unterstützung eine Ausfüllanleitung für pauschalierte Land- und Forstwirt:innen zusammengestellt, die als Download und zum Online-Blättern zur Verfügung steht (siehe Downloads und Links zum Thema).

Was ist neu bei der Veranlagung für 2025?

Einnahmengrenze für land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebe und Nebentätigkeiten
Ab 2025 erfolgte in der LuF-Pauschalierungsverordnung 2015 eine Erhöhung der Einnahmengrenze von 45.000 Euro auf 55.000 Euro. Gleichzeitig wurde in den Einkommensteuerrichtlinien die jährliche Einnahmengrenze für die bäuerliche Nachbarschaftshilfe (zwischenbetriebliche Zusammenarbeit) mit Verrechnung von reinen Maschinenselbstkosten auf Basis der ÖKL-Richtwerte ebenfalls auf 55.000 Euro brutto ab der Veranlagung 2025 erhöht.

Zu beachten ist weiterhin, dass die sich daraus ergebenden Einnahmen nicht "abpauschaliert" sind. Die Einnahmen sind gesondert aufzuzeichnen und steuerpflichtig.
 
Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung
Durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 wurde die Grenze für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung von 35.000 Euro "netto" auf 55.000 Euro "brutto" angehoben. Betragen die Umsätze eines Unternehmers/einer Unternehmerin weder im vorangegangenen noch im laufenden Kalenderjahr mehr als 55.000 Euro, so gilt diese/r als Kleinunternehmer:in. Dies hat zur Folge, dass er keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen darf bzw. muss, sich im Gegenzug aber auch keine bezahlte Vorsteuer zurückholen kann. Zudem muss der Kleinunternehmer in der Regel keine Umsatzsteuervoranmeldungen und keine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben.

Die Kleinunternehmerregelung hat im Bereich der Land- und Forstwirtschaft grundsätzlich keinen allzu großen Anwendungsbereich, da die meisten Landwirte umsatzsteuerpauschaliert oder regelbesteuert (mit Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bei Umsatzsteueroption) sind. Relevant ist die Kleinunternehmerregelung aber beispielsweise bei der Pferdeeinstellung oder Eigenjagdverpachtung.
 
Änderungen bei FinanzOnline Login
Bisher war der Login bei FinanzOnline mittels ID Austria oder Benutzername und Passwort möglich. Seit 1. Oktober 2025 ist der Login nur mehr mit der 2-Faktor-Authentifizierung möglich.
 
Ausschüttungen von Agrargemeinschaften
Liegen mehrere Beteiligungen an Agrargemeinschaften vor und schütten diese jeweils nicht mehr als 4.000 Euro aus, so trifft den Empfänger der Ausschüttungen die Verpflichtung, die Einkünfte im Wege einer Einkommensteuererklärung zu erklären, wenn die gesamten Ausschüttungen 4.000 Euro pro Jahr übersteigen.

Kilometergeld
Das amtliche Kilometergeld wurde mit 01. Jänner 2025 zunächst einheitlich auf  0,50 Euro pro Kilometer angehoben - und zwar nicht nur für Pkw und Kombis, sondern auch für Fahrräder, Motorfahrräder und Motorräder. Mit Wirkung ab 01. Juli 2025 erfolgt jedoch eine Rücknahme dieser Erhöhung: Für Motorfahrräder, Motorräder und Fahrräder wird das Kilometergeld wieder auf  0,25 Euro pro Kilometer reduziert.

Ausweitung des Abzugsteuermodells auf Hochwasserschutzmaßnahmen
Die für die Abgeltung von Leitungsservituten für Strom-, Gas-, Öl- und Fernwärmeleitungen geltende Abzugsteuer wurde ab 2025 auf Entschädigungen für Maßnahmen zur Abwehr von Hochwasserschäden ausgeweitet.

Ausgabenpauschale bei Urlaub am Bauernhof
In den Einkommensteuerrichtlinien erfolgte eine Klarstellung, dass bei der land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeit Zimmervermietung im Ausmaß von höchstens 10 Betten mit Zusatzleistungen auch beim Angebot "Urlaub am Bauernhof" pauschale Betriebsausgaben in Höhe von 50% von den entsprechenden Betriebseinnahmen abgezogen werden können.

Umwidmungszuschlag
Erfolgte eine Umwidmung von Grund und Boden, welche erstmalig eine Bebauung ermöglicht (z.B. Grünland in Bauland) nach dem 31. Dezember 2024, dann erhöht sich beim Verkauf dieser Fläche ab 01. Juli 2025 der Veräußerungsgewinn (Veräußerungserlös abzgl. Buchwert bzw. (pauschale) Anschaffungskosten) um einen Zuschlag von 30%. Er soll keinen Zuschlag zum Veräußerungserlös bzw. dem Verkaufspreis des Grundstückes darstellen. Die erhöhte Bemessungsgrundlage unterliegt dann der 30%-igen Immobilienertragsteuer. Die Bemessungsgrundlage ist aber mit dem tatsächlichen Veräußerungserlös gedeckelt.

Der Zuschlag bezieht sich nur auf Grund und Boden, nicht auf nachträglich errichtete Gebäude; er fällt auch nicht an, wenn mit Verlust verkauft wird oder eine steuerfreie Veräußerung vorliegt.
Die_Steuererklaerung_2025

Downloads zum Thema

  • Die Steuererklärung für 2025 - Ausfüllanleitung für pauschalierte Land- und Forstwirte PDF 839,02 kB
  • Das Steuerbuch 2026 des BMF PDF 704,00 kB

Links zum Thema

  • Bundesministerium für Finanzen
Zum vorigen voriger Artikel

Ordnungsgemäße Rechnungsausstellung: Was ist zu beachten?

Zum nächsten nächster Artikel

Automatische Steuergutschrift vom Finanzamt

Weitere Fachinformation

  • Steuerlicher Rechtstipp: Erweiterte Urprodukteliste
  • Grenzen der Voll- und Teilpauschalierung
  • Innovative Produktion aus steuerrechtlicher Sicht
  • Steuerliche Neuerungen
  • Kauf aus einem EU-Mitgliedstaat: Grenzüberschreitender Warenverkehr und Maschinentransfer
  • Abfindungsbrennrecht: Zulassung eines einfachen Brenngerätes
  • Erleichterte Versteuerung von Entschädigungen für Hochwasserschutzmaßnahmen
  • Die Steuererklärungen für 2023
  • Rechtstipp: Aufzeichnungspflichten in der Teilpauschalierung
  • Rechtstipp: Eintritt und Wegfall der Buchführungspflicht
  • zum ersten Set
  • zurück zum vorigen Set
  • Seite 2 von 4
  • weiter zum nächsten Set
  • zum letzten Set
31 Artikel | Seite 2 von 4

Bilden Sie sich weiter Kursangebote

Logo des LFI Österreich
  • 13.02.2026

    Wer entscheidet, wenn du es nicht kannst - Alles Wichtige zu Vorsorge, Testament und Co.

  • 17.02.2026

    Steuerliche Grundlagen und Tipps aus der Beratungspraxis

  • alle Kurse Sozial- und Steuerrecht anzeigen

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Initiativen und Partner

  • ARGE Meister in NÖ
  • ARGE Seminarbäuerinnen und Kursleiterinnen
  • Betriebsrestaurant "Zum Landwirt"
  • Die Bäuerinnen in Niederösterreich
  • Erlebnis Bauernhof
  • Futtermittellabor Rosenau
  • Gutes vom Bauernhof
  • Innovationfarm
  • ja zu nah GmbH JZN
  • Landjugend Niederösterreich
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI) NÖ
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle NÖ
  • Lebensqualität Bauernhof
  • LK Technik Mold
  • lk digital
  • lk projekt
  • lk warndienst
  • Tiergesundheitsdienst NÖ
  • Landwirtschaft verstehen
  • Green Care Österreich

Über uns

Lk Online © 2026 noe.lko.at

Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten

Telefon: +43 (0)5 0259
E-Mail: office@lk-noe.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Instagram
  • Pinterest
  • Facebook
  • Youtube
Titelbild Die Steuererklärung 2025.jpg © LKÖ

© LKÖ